Stand: 25.03.2003 mit kleinen Ergänzungen
Im Grundsatz gibt es eine geographische Abgrenzung, jedoch fließende Grenzen. Zunächst sind „Mitglieder“ des Netzwerkes die bereits dort aktiven Kreise, nämlich:
- Handwerksjunioren Frankfurt
- WJ Aschaffenburg
- WJ Bad-Kreuznach
- WJ Darmstadt
- WJ Fulda
- WJ Frankfurt
- WJ Friedberg
- WJ Giessen-Vogelsberg
- WJ Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
- WJ Offenbach
- WJ Mainz
- WJ Wiesbaden
Darüber hinaus kann sich jeder am Netzwerk beteiligen, der sich zugehörig fühlt.
Regeln
- Veranstaltungen können nur dann als „Netzwerkveranstaltung“ durchgeführt werden, wenn sie von mindestens zwei Netzwerk-Kreisen (siehe oben) gemeinsam initiiert worden sind.
- Gegenstand der Veranstaltung muss ein Thema von überregionaler Bedeutung sein.
- Für jede dieser Veranstaltungen ist ein rechtlich verantwortlicher Projektträger zu benennen.
- Projektträger in diesem Sinne kann nur sein:
- ein WJ-Kreis
- ein Kreis der Handwerksjunioren
(Die Frage, ob auch ein diesen Kreisen nahestehender anderer Verein rechtlicher Projektträger sein könne, wurde umfassend diskutiert, aber letztlich nicht verbindlich entschieden, so dass zunächst nur die obigen Projektträger zulässig sind.) - Ist eine derartige Veranstaltung geplant, informieren die beteiligten Kreise frühzeitig die Vorstände der anderen Kreise des Netzwerkes.
- In der jeweils zeitnächsten Netzwerksitzung stimmen die Vertreter der Netzwerkkreise darüber ab, ob dieses Projekt als Netzwerkveranstaltung durchgeführt werden darf. Bei dieser wie bei allen anderen Abstimmungen innerhalb des Netzwerkes hat jeder Kreis eine Stimme. Der Gegenstand der Abstimmung wird den Kreis-Vertretern rechtzeitig vor der Sitzung durch Übersendung einer entsprechenden Agenda zur Kenntnis gebracht.
- Die Zustimmung der Kreise zu dem Projekt hat insofern einstimmig zu erfolgen, als jeder Kreis berechtigt ist, gegen das Projekt ein Veto einzulegen. Legt auch nur ein Kreis ein solchen Veto ein, kann die Veranstaltung nicht als Netzwerkveranstaltung durchgeführt werden. (6:1)
Für die weitere Arbeit im Rahmen der Netzwerksitzungen gilt
- Jeder Kreis entsendet einen stimmberechtigten Vertreter, der vom Vorstand des Kreises zu bestimmen ist. Die Beschlussfähigkeit ist nicht davon abhängig, dass auf der Sitzung alle Kreise vertreten sind.
- Jeder Kreis hat bei Abstimmungen eine Stimme.
- Gäste sind bei den Sitzungen jederzeit willkommen, aber nicht stimmberechtigt.
- Die Vertreter der Kreise bestimmen aus ihrer Mitte einen Sprecher des Netzwerkes, der dessen Arbeit koordiniert und insbesondere die Mailliste pflegt.
- Die Sitzungen werden im Zwei-Monats-Rhythmus abgehalten und zwar jeweils im Januar, März, Mai ... In der Regel soll die Sitzung am ersten Mittwoch des jeweiligen Monats stattfinden.
Kommunikationsablauf und Definitionen
Es wurde über folgende Begriffe diskutiert und folgende Definitionen ergänzen zum beiliegenden Protokoll vom 25.03.03 festgehalten:
- Delegierte und deren Stellvertreter: Kommunikations-Bindeglied zum Kreis. Er ist verantwortlich, dass die Informationen bzw. Unterlagen in den Kreis bzw. zu dessen Vorstand weitergegeben werden. Es soll mindestens einer der beiden zur jeweiligen Sitzung für den Kreis vertreten sein.
- Koordinator und dessen Stellvertreter: Die Delegierten wählen aus Ihrer Mitte einen Koordinator für ein Jahr, der die Sitzungen und Schrift-/ eMailverkehr koordiniert und Ansprechpartner für die Kreis und Dritte ist. (siehe Definition aus dem o.g. Protokoll)
- Teilnehmer der Sitzung: Die Sitzung sollte aus Delegierten und/oder Stellvertreter der Delegierten, sowie interessierte Junioren bestehen. Personen, die den Status Gäste (Anwärter, Interessenten, o.ä.) haben, wurde einstimmig die Teilnahme abgelehnt. (siehe o.g. Protokoll)